Forderungsausfall - wenn Auftraggeber nicht zahlen

Wer arbeitet soll auch entlohnt werden. Doch leider kommt es immer häufiger vor, dass Auftraggeber nicht zahlen. Dies ist oft der Grund, sich nach einer Rechtsschutzversicherung umzusehen. Doch leider leistet der berufliche Rechtsschutz nicht für allgemeinen Vertragsrechtsschutz, worunter offene Rechnungen zählen.Ein Ausweg ist der Abschluss eines Forderungsmanagementes - quasi eines Inkassobüros für offene Forderungen. Hier wird jedoch in aller Regel nur geleistet für berechtigte Forderungen. Doch, was, wenn der Auftraggeber die volle Forderung so nicht anerkennt? In diesen Fällen bleibt nur, selbst einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Ein möglicher Ausweg ist der Existenzrechtsschutz. Sofern der Auftraggeber der Forderung noch nicht widersprochen hat, kann der Auftrag erteilt werden. Zudem kann im Vorfeld eine Bonitätsprüfung erfolgen, um vor Beginn der Arbeit den Auftraggeber zu überprüfen.
Gute Leistung kostet leider auch ihren Preis. Daher muss im Einzelfall entschieden werden, für wen sich ein Vertrag lohnt und für wen nicht.
Ihre „Hotline“ für Fragen zum Thema: 0203 51 88 414.
Ihre
Barbara Ströbele