Aufstockung der privaten Rentenversicherung noch in 2011
Es gibt Änderungen für die Altersvorsorge zum Jahreswechsel. Für die private Rentenversicherung (Schicht 3) gibt es eine Besonderheit.Die steuerliche Altersgrenze wird ab 2012 angehoben von 60 auf 62 Jahre. So können Verträge, die nach dem 31.12.2011 abgeschlossen werden, nicht mehr wie bisher zum 60. Lebensjahr abgerufen werden, sondern erst mit 62 zu den bisherigen Bedingungen.
Für die Rürup- und die Riesterrente genügt es, einen Vertrag vor dem 31.12.2011 abgeschlossen zu haben. Erhöhungen und Zuzahlungen sind dann ab 2012 zu den bisherigen Bedingungen möglich.
Anders verhält es sich mit den privaten Rentenversicherungen. Hier werden Erhöhungen und Zuzahlungen ab 2012 – außer der jährlichen Dynamik – mit dem neuen Abrufalter 62 versehen.
Bei privaten Rentenversicherungen ist es trotzdem möglich, seinen Vertrag bereits mit 60 abzurufen oder zu kündigen, jedoch gilt für Erhöhungen und Zuzahlungen ab 2012 nicht das Halbeinkünfteverfahren bei einem Abruf vor 62 und es müssen alle Erträge besteuert werden.
Dies gilt nur für spätere Einmalauszahlungen und nicht für eine mögliche lebenslange Rente. Doch es ist immer gut, sich diese Flexibilität zu sichern. Wer weiß schon, in welcher Situation er später steckt. Flexibilität schadet nicht und Sie haben weiter die Wahl, ihren kompletten privaten Altersvorsorgevertrag schon 2 Jahre früher in Anspruch zu nehmen.
So lohnt es sich, die eigene Altersvorsorge auf den Prüfstand zu stellen und sich über eine nötige Aufstockung oder Zuzahlung zu ihrem Vertrag noch in den nächsten Wochen Gedanken zu machen.
Ihre
Barbara Ströbele