Anpassung der Altersgrenze bei der Altersvorsorge
 
Die Bundesregierung hat vor einiger Zeit beschlossen, das Renteneintrittsalter für die gesetzliche Rentenversicherung schrittweise von 65 auf 67 anzuheben. Dieser Gesetzesbeschluss  wirkt sich ab Ende des Jahres auch auf Neuabschlüsse der privaten und der betrieblichen Altersvorsorge aus. Neuverträge sind dann nicht mehr zu denselben Bedingungen möglich.Denn auch die steuerliche Altersgrenze wurde angehoben von 60 auf 62 Jahre. So können Verträge, die nach dem 31.12.11 abgeschlossen werden, nicht mehr wie bisher zum 60. Lebensjahr abgerufen werden, sondern erst mit 62 zu den bisherigen Bedingungen.
Je nach Vertragsart der Altersvorsorge hat dies unterschiedliche Auswirkungen. Es betrifft jedoch die meisten Möglichkeiten wie z.B.:
-	Basisrente (Rüruprente)
-	Riesterrente (auch für KSK-Mitglieder)
-	Private Rentenversicherung
-	Betriebliche Altersvorsorge für Angestellte
Bestehende Verträge und Verträge, die noch in diesem Jahr angeschlossen werden, sind davon ausgenommen. So lohnt es sich, die eigene Altersvorsorge auf den Prüfstand zu stellen und sich über eine nötige Aufstockung noch in den nächsten Wochen Gedanken zu machen.
Wer weiß schon, in welcher Situation er später steckt. Flexibilität schadet nicht und Sie haben weiter die Wahl, ihren privaten Altersvorsorgevertrag schon 2 Jahre früher in Anspruch zu nehmen.
Ihre „Hotline“ für Fragen zum Thema: 0203 51 88 414.
Wir sind gerne für Sie da.
Ihre
Barbara Ströbele
 
     


