Änderungen bei der Europäischen Marke

- Aus Gemeinschaftsmarke wird Unionsmarke -Eine europäische Marke gewährt Schutz in (zur Zeit) 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Am 23. März 2016 treten Änderungen zur EU-Marke in Kraft, die auch eine neue Terminologie und eine neue Gebührenstruktur beinhalten.
Terminologie:
Die Gemeinschaftsmarke wird umbenannt in Unionsmarke. Aus Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) wird Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Das Gemeinschaftsmarkengericht wird Markengericht der Europäischen Union heißen.
Gebühren:
Marken werden für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen. Diese Waren und Dienstleistungen sind in Klassen eingeteilt. Insgesamt stehen 45 Klassen zur Verfügung. Die Höhe der Anmeldegebühren hängt davon ab, für wie viele Klassen eine Marke eingetragen wird.
Derzeit betragen die Gebühren für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke pauschal 900 Euro für 3 Klassen; jede weitere Klasse kostet 150 Euro.
In Zukunft beträgt die Gebühr für die Anmeldung 850 Euro und beinhaltet die Anmeldung für eine Klasse. Für die 2. Klasse wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben. Jede weitere Klasse, also jede Klasse ab der 3. Klasse, kostet 150 Euro.
Die Gebühren für die Anmeldung innerhalb einer Klasse sind mithin in Zukunft ermäßigt, eine Anmeldung in 3 Klassen hingegen teurer.
Nach Anlauf der Schutzdauer von 10 Jahren kann die europäische Marke verlängert werden. Die Erneuerungsgebühr beträgt derzeit bei drei Klassen 1.350 Euro, für jede weitere Klasse ist eine Gebühr in Höhe von 400 Euro zu zahlen.
In Zukunft entsprechen die Verlängerungsgebühren den (neuen) Anmeldegebühren.
Sämtliche Gebühren gelten für Anmeldungen/Verlängerungen auf elektronischem Wege.
Link zur Unionsmarkenverordnung:
https://oami.europa.eu/ohimportal/de/eu-trade-mark-regulation