Coronavirus-Krise: NRW-Soforthilfe 2020 für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen

Viele DesignerInnen, Agenturen, Aktive in der Kreativbranche leiden sehr stark unten den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Aufträge sind massiv eingebrochen. Wir wollen Informationen zu Unterstützungsangeboten geben und euch ermutigen, euch durch die Krise zu kämpfen.

 

NRW-Soforthilfe 2020 für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen

Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung NRW hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.

Die Website mit den elektronischen Antragsformularen ist am Freitag, 27. März 2020, online gegangen.

Voraussetzung sind erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn

  • mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen ist (d.h. sich das Volumen des Auftragsbestandes mehr als halbiert hat)

oder

  • die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind (für einen noch im März gestellten Antrag werden die Umsätze im Monat März 2020 gegenüber dem Monat März 2019 zugrunde gelegt. Wird der Antrag im April 2020 gestellt, ist der Vergleichsmonat April 2019. Kann der Vorjahresmonat nicht herangezogen werden (z.B. bei Gründungen), gilt der Vormonat.

 oder

  • die Möglichkeiten den Umsatz zu erzielen durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurden

oder

  • die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass)

Weitere Informationen und den Antrag zur NRW-Soforthilfe 2020 findet ihr hier.

 

Weiteres Hilfspaket: Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Bereits am 20.3.2020 hat die Landesregierung NRW eine weitere konkrete Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro beschlossen, um den Betroffenen unverzüglich zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten, können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden. Die Mittel müssen später nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen und das Antragsformular auf der Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hier.

 

Zinslose Steuerstundungen für betroffene Unternehmen

Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitestmöglich aus. Weitere Infos hier.

 

Links zu weiteren Unterstützungs- und aktuellen Informationsangeboten

Land NRW: www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH: https://koeln.business/de/coronavirus/

IHK Köln: www.ihk-koeln.de/Hinweise_und_Links_zum_Corona_Virus_fuer_Unternehmen.AxCMS

Creative.NRW: www.creative.nrw.de/service/covid-19.html

 

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